Q&A: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?
Frage von nrwbasti: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?
Guten Morgen,
ich werde in 2008 über die steuerfreie Grenze von 801€ Zinseinnahmen kommen. Auch wenn der Mehrbetrag versteuert werden muss, ist doch jeder Euro Zinsgewinn positiv zu beurteilen oder gibt es Gründe, die dafür sprechen, besser nicht über die 801€ zu kommen?
Desweiteren würde mich interessieren, wie ich dann eventuell zuviel gezahlte Steuern zurückerhalten kann, da mein Bruttojahresverdienst abzüglich Werbungskosten und dessen Steuersatz sicherlich geringer ist, als die Steuer, die die Bank für die Zinsen an das Finanzamt abführt.
Gebe ich dann in der Steuererklärung einfach all meine Einkommen und Zinseinkünfte an (mit Belegen) und das Finanzamt prüft dann, ob tatsächlich zu viel Steuern entrichten wurden und zahlt mir den Mehrbetrag zurück oder wie läuft das?
Wie kann ich zudem auch selbst nachrechnen, mit wie viel Geld und Erstattung ich zu rechnen habe (nicht, dass das Finanzamt schummelt
)
Danke
Bastian
Beste Antwort:
Answer by sheere51
Kannst Du bei der Einkommensteuererklärung geltend machen,wenn zuviel gezahlt wurde.
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!
Tags: erhalte, gezahlte, Steuern, Zinsabschlagssteuer, zurück, zuviel

4 Kommentare zu “Q&A: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?”
Über die Einkommensteuer-Erklärung bzw. den -Bescheid. Dort findest Du dann, ob das Finanzamt von Dir noch Steuern nachfordert, oder Dir zuviel gezahlte Steuern zurückzahlt.
Von je.baumeister zu 30.11.2011
Hast du es mal mit einer Steuersoftware versucht?
Ich hatte für die Erklärung 2007 die hier http://www.amazon.de/Akademische-Arbeitsgemeinschaft-Steuer-Spar-Erkl%C3%A4rung-2008/dp/3922146775/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=software&qid=1228920509&sr=8-1
War sehr zufrieden. Die Software weist dich auf alles hin, was du noch eintragen könntest.
Und zum Schluß wird ausgerechnet, was dir nach diesen Unterlagen an Rückerstattung zusteht.
Ansonsten ist der Konz ganz toll
http://www.amazon.de/Konz-2008-1000-legale-Steuertricks/dp/3426780496/ref=pd_sim_sw_3
Ein sehr dickes Buch. Hab auch die Version 2007. Da stehen alle möglichen legalen Steuertricks drin.
Sorry, dass ich dir nicht direkt helfen kann. Aber mit diesen beiden Hilfsunterlagen kommt man eigentlich als Laie ganz gut zurecht.
Von özlem zu 30.11.2011
Die Zinsabschlagsteuer tritt erst ab 01.01.09 in Kraft, für 2008 wirst du die Kapitalertragsteuer (30%) + Solizuschlag zahlen müssen, wenn deine Zinseinkünfte € 801,– (für Alleinstehende) übersteigen. Die kannst du dir nur mittels EKSt-Erklärung zurückholen. Ob du die zurück bekommst hängt davon ab, wie hoch nach Abzug der Sonderausgaben u. Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen ist.
Von Michael S zu 30.11.2011
Du mußt auf jeden Fall eine Einkommenssteuererklärung inkl. Anlage KAP abgeben. Die benötigten Daten zum Ausfüllen dieser Anlage erhältst Du von Deinem jeweiligen Kreditinstitut und zwar in Form einer Jahresbescheinigung.
Als Nachweis, daß Du Steuern gezahlt hast, bekommst Du Jahressteuerbescheinigungen. Diese werden automatisch oder auf Anfrage zugeschickt.
Das Finanzamt prüft nach Einreichung aller Unterlagen, ob Du einen Anspruch auf eine Erstattung hast.
Zum Rechnen reicht das ELSTER-Programm des Finanzamtes oder jede andere Steuersoftware.
Von koeln77 zu 30.11.2011