Q&A: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?

Mittwoch, November 30th, 2011

Frage von nrwbasti: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?
Guten Morgen,
ich werde in 2008 über die steuerfreie Grenze von 801€ Zinseinnahmen kommen. Auch wenn der Mehrbetrag versteuert werden muss, ist doch jeder Euro Zinsgewinn positiv zu beurteilen oder gibt es Gründe, die dafür sprechen, besser nicht über die 801€ zu kommen?

Desweiteren würde mich interessieren, wie ich dann eventuell zuviel gezahlte Steuern zurückerhalten kann, da mein Bruttojahresverdienst abzüglich Werbungskosten und dessen Steuersatz sicherlich geringer ist, als die Steuer, die die Bank für die Zinsen an das Finanzamt abführt.

Gebe ich dann in der Steuererklärung einfach all meine Einkommen und Zinseinkünfte an (mit Belegen) und das Finanzamt prüft dann, ob tatsächlich zu viel Steuern entrichten wurden und zahlt mir den Mehrbetrag zurück oder wie läuft das?
Wie kann ich zudem auch selbst nachrechnen, mit wie viel Geld und Erstattung ich zu rechnen habe (nicht, dass das Finanzamt schummelt ;) )

Danke

Bastian

Beste Antwort:

Answer by sheere51
Kannst Du bei der Einkommensteuererklärung geltend machen,wenn zuviel gezahlt wurde.

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Wie holt man sich gezahlte Zinsabschlagssteuer zurück?

Dienstag, November 29th, 2011

Frage von nrwbasti: Wie holt man sich gezahlte Zinsabschlagssteuer zurück?
Guten Morgen,
ich werde dieses Jahr wahrscheinlich über die 801€ Zinserträge kommen, daher werden mir ja 30% Steuern + Soli abgezogen.

Nun ist es ja so, dass man trotzdem jeden Euro mehr mitnehmen sollte, auch wenn man darauf Steuern zahlen muss.

Da ich allerdings kein Großverdiener bin (Grenzsteuersatz von ca. 27%) kann ich mir einen Teil der Steuer doch zurückholen oder?

Wenn ja, wie mache ich dies?

Vielen Dank

Gruß

Beste Antwort:

Answer by Sandra A
Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab, füllst die Anlage Kap für Kapitalerträge aus, in die Du auch die gezahlten Zinsabschlagsteuerbeträge einträgst.

Bei der Veranlagung werden dann die zuviel gezahlten BEträge erstattet.

Solltest Du Hilfe brauchen, wende Dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater

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