Zinsabschlagssteuer wurde abgezogen- Wie zurückholen?

Donnerstag, Februar 23rd, 2012

Frage von mausekatze68: Zinsabschlagssteuer wurde abgezogen- Wie zurückholen?
Bei meinem Sohn lagen die Zinsen für sein von meiner verstorbenen Schwiegermutter angelegten Sparkonto erstmals über der Grenze von 10 Euro. Die Bank hat daraufhin Zinsabschlagsteuer und Solidarbeitrag abgezogen. Es stellte sich heraus, dass kein Freistellungsauftrag vorlag. Wie kann der Kleine seine gut 3 Euro wiederbekommen?
Also für den kurzen Mantelbogen und KAP anlage ausfüllen?
SOON SCH… Aber wenn die beim Geieramt das so wollen- ich bin Hausfrau ich hab Zeit!!!

Beste Antwort:

Answer by xsjungle
Hallo!
Da muß für den Kleinen wohl oder übel eine Einkommensteuererklärung gemacht werden…

Oder einfacher: Mama zahlt 1 Euro, Papa zahlt 1 Euro und der dritte kommt von mir ;-)

Viele Grüße

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Finanzinnovation und Zinsabschlagssteuer. Wie bekomme ich mein Geld wieder?

Freitag, Februar 10th, 2012

Frage von adk0827: Finanzinnovation und Zinsabschlagssteuer. Wie bekomme ich mein Geld wieder?
Eine bei der Citibank erworbene Anlage (mit Zertifikaten) habe ich zur Ing Diba übertragen, um dort alle meine Anlagen gesammelt in nur einem Depot liegen zu haben.

Bei der Anlage handelt es sich um eine sog. Finanzinnovation. Somit wurden mir (gem. § 43a EStG) nach dem Verkauf dieser Anlage pauschal 30% des gesamten Verkaufserlöses abgezogen. Es wurde definitiv nicht der Gewinn versteuert, da ich mit dieser Anlage leider keinen Gewinn erzielen konnte.

Da ich mit dieser Anlage also Verlust gemacht habe, muss ich diesen Betrag, der mir abgezogen wurde, bei der Steuererklärung doch wieder bekommen, was mir auch von einem Angestellten der Ing Diba bestätigt wurde. Oder sehe ich das falsch?

Wie muss ich hierbei vorgehen?

Warum gibt es diese Regel überhaupt? Im Januar 2007 verkaufte ich die Anlage für 13.000 Euro. Und trotz dessen, dass ich Verlust gemacht habe, werden ca. 1.200,- Euro an das Finanzamt abgezogen, die ich erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2007 (also über ein Jahr später!!!) wieder bekommen soll… Das ergibt für mich keinen Sinn.
Ich befürchte, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Mein Problem ist nicht der Verlust und die Frage, ob ich diesen bei der Steuererklärung wiederbekomme. Ich habe diesen Verlust lediglich erwähnt, um klar zu stellen, dass diese Anlage keinen Gewinn gebracht hat. Es gab also KEINE Zinserträge!!!

Es geht mir um die Zinsabschlagssteuer! Beim Verkauf der Anlage wurden mir 30% vom Verkaufserlös abgezogen – nicht vom Gewinn!

Ich sehe es ein, von Gewinnen Steuern an den Staat abzuführen. Aber doch nicht von meinem Anlagekapital…

Lieber John D, es geht nicht immer nur um eine schnelle Antwort – der Inhalt zählt auch… ;-)

PS. Angenommen, jemand kennt sich mit der Landwirtschaft nicht aus, würdest du ihm das Recht auf Nahrungsaufnahme absprechen?

Nun bitte zurück zum Thema…
Vielen Dank für die bisher abgegebenen Antworten. Auf meine Beschwerde-Mail habe ich folgende Antwort von der Ing.Diba erhalten:

(…) Bei Verkauf und Endfälligkeit einer Finanzinnovation rechnen wir den Kursgewinn nach der Differenzwertmethode ab, wenn Sie das Papier über uns gekauft haben. Wurden die Papiere nicht bei uns gekauft, wenden wir grundsätzlich die Pauschalwertmethode an. Diese Aufteilung ist in § 43 a Abs. 2 Satz 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) festgelegt und gilt auch dann, wenn Sie uns die Kaufbelege einreichen.
(…)
Bei der Pauschalwertmethode dienen 30 % des gesamten Erlöses als Besteuerungsgrundlage. Hiervon werden dann 30 % Zinsabschlagsteuer und davon wiederum 5,5 % Solidaritätszuschlag berechnet. Ebenso werden ein eventueller Freistellungsauftrag und Guthaben im Stückzinstopf berücksichtigt.

(…) eine steuerliche Beratung führen wir nicht durch. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu steuerlichen Auswirkungen an Ihren Steuerberater.

Beste Antwort:

Answer by John D
In 2007 hast du den Verlust realisiert. Also kannst du ihn in der Steuererklärung für 2007 geltend machen. Vorher gab es ja nur einen fiktiven Papierverlust.

Wer investiert, sollte sich zumindest rudimentär mit den in diesem Zusammenhang wichtigen Rechtsvorschriften auskennen, wie soll man sonst vernünftige Entscheidungen treffen?!

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Q&A: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?

Mittwoch, November 30th, 2011

Frage von nrwbasti: Zinsabschlagssteuer: wie erhalte ich zuviel gezahlte Steuern zurück?
Guten Morgen,
ich werde in 2008 über die steuerfreie Grenze von 801€ Zinseinnahmen kommen. Auch wenn der Mehrbetrag versteuert werden muss, ist doch jeder Euro Zinsgewinn positiv zu beurteilen oder gibt es Gründe, die dafür sprechen, besser nicht über die 801€ zu kommen?

Desweiteren würde mich interessieren, wie ich dann eventuell zuviel gezahlte Steuern zurückerhalten kann, da mein Bruttojahresverdienst abzüglich Werbungskosten und dessen Steuersatz sicherlich geringer ist, als die Steuer, die die Bank für die Zinsen an das Finanzamt abführt.

Gebe ich dann in der Steuererklärung einfach all meine Einkommen und Zinseinkünfte an (mit Belegen) und das Finanzamt prüft dann, ob tatsächlich zu viel Steuern entrichten wurden und zahlt mir den Mehrbetrag zurück oder wie läuft das?
Wie kann ich zudem auch selbst nachrechnen, mit wie viel Geld und Erstattung ich zu rechnen habe (nicht, dass das Finanzamt schummelt ;) )

Danke

Bastian

Beste Antwort:

Answer by sheere51
Kannst Du bei der Einkommensteuererklärung geltend machen,wenn zuviel gezahlt wurde.

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Wie holt man sich gezahlte Zinsabschlagssteuer zurück?

Dienstag, November 29th, 2011

Frage von nrwbasti: Wie holt man sich gezahlte Zinsabschlagssteuer zurück?
Guten Morgen,
ich werde dieses Jahr wahrscheinlich über die 801€ Zinserträge kommen, daher werden mir ja 30% Steuern + Soli abgezogen.

Nun ist es ja so, dass man trotzdem jeden Euro mehr mitnehmen sollte, auch wenn man darauf Steuern zahlen muss.

Da ich allerdings kein Großverdiener bin (Grenzsteuersatz von ca. 27%) kann ich mir einen Teil der Steuer doch zurückholen oder?

Wenn ja, wie mache ich dies?

Vielen Dank

Gruß

Beste Antwort:

Answer by Sandra A
Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab, füllst die Anlage Kap für Kapitalerträge aus, in die Du auch die gezahlten Zinsabschlagsteuerbeträge einträgst.

Bei der Veranlagung werden dann die zuviel gezahlten BEträge erstattet.

Solltest Du Hilfe brauchen, wende Dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater

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